In einem jahrelangen Rechtsstreit steht heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an: Muss die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen beteiligt werden? Die Freie Hansestadt Bremen fordert seit 2014 eine Kostenbeteiligung der DFL an den Mehrkosten für den Polizeieinsatz bei Spielen mit erhöhtem Gewaltpotenzial, wie etwa Derbys. Bremen argumentiert, dass diese Mehrkosten durch zusätzliche Polizeikräfte entstehen, um die Sicherheit bei solchen Spielen zu gewährleisten.
Der Streit begann, als Bremen 2015 der DFL eine Gebühr von 425.718 Euro für ein Hochrisikospiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV auferlegte. Seitdem hat sich die Auseinandersetzung über die rechtliche Grundlage und die Zuständigkeit für die Kostenverteilung durch alle Instanzen gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar grundsätzlich die Forderung Bremens, doch die DFL zog das Urteil weiter vor das Bundesverfassungsgericht.
Der Kern des Konflikts dreht sich um die Frage, ob der Staat die Kosten für die öffentliche Sicherheit vollständig aus Steuermitteln finanzieren muss oder ob auch Veranstalter wie die DFL an den Mehrkosten beteiligt werden können. Bremen argumentiert, dass die Vereine von der Polizeiarbeit profitieren, da diese für einen reibungslosen Ablauf der Spiele und die Sicherheit der Fans sorgt.
Zusätzlich wird diskutiert, ob die DFL als Verantwortliche für die Durchführung der Spiele zur Kasse gebeten werden kann oder ob nicht vielmehr die Heimvereine zahlen sollten. Einige Bundesländer könnten sich eine bundesweite Lösung vorstellen, wenn das Bundesverfassungsgericht zugunsten von Bremens Position entscheidet.




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